Werkvertragsrecht in Essen
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Werkvertragsrecht in Essen: Der Begriff des Werkvertragsrechtes erfasst Werkverträge und Werklieferungsverträge, die das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Auftragnehmer (in der Regel dem jeweiligen Unternehmen) bestimmen. Diese auf den Erfolg der Werkleistung gerichteten Vertragsbeziehungen sind in allen Lebensbereichen aufzufinden, z.B. im privaten Baurecht, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Reparatur eines KFZ oder der Instandsetzung Ihrer Heizungsanlage. Durch die jahrelange Erfahrung sowohl durch die Vertretung der Besteller als auch der Auftragnehmer wissen wir, dass durch langwierige kostenintensive Rechtsstreitigkeiten beiden Vertragspartnern oftmals nicht gedient ist und daher praktikable, interessengerechte und wirtschaftlich vertretbare Lösungen durch eine außergerichtliche Regelung oftmals zu favorisieren sind. Insofern muss es zunächst die Aufgabe anwaltlicher Tätigkeit sein, die Möglichkeit einer außergerichtlichen Verständigung auszuloten. Daher empfehlen wir im Fall sich abzeichnender Streitigkeiten, z.B. im Bereich des privaten Baurechtes, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Erst nach dem Scheitern außergerichtlicher Einigungsversuche muss mit dem Mandanten gemeinsam und frühzeitig eine realistische Bewertung erfolgen, ob und wie berechtigte Ansprüche gerichtlich geltend gemacht, gerichtliche Entscheidungen positiv gestaltet und vielleicht auch noch dann wirtschaftlich durchgesetzt werden können.

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Urban Sprenger

Rechtsanwalt