Notar in Essen
Überblick Notar in Essen:

Für besonders bedeutende mit weitreichenden Rechtsfolgen verbundene Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstückskaufverträge oder die Vereinbarung eines Ehevertrages) ist gesetzlich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Erklärungen, bei denen ein besonderes Interesse an der sicheren Feststellung der die Erklärung abgebenden Person besteht (z.B. eine Anmeldung zum Handelsregister oder die Bewilligung einer Eintragung im Grundbuch), bedürfen der Beglaubigung der Unterschrift.

Das Verfahren der Beurkundung und Beglaubigung regelt das Beurkundungsgesetz. Zum Nachweis der Übereinstimmung von Originalen und Kopien kann durch einen Notar eine Beglaubigung der Ablichtungen vorgenommen werden.

Die notarielle Tätigkeit umfasst insbesondere

  • – die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Erbausschlagungen und Aufnahme von Erbscheinen sowie Erbauseinandersetzungsverträgen
  • – die Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen und Ehescheidungsvereinbarungen
  • – die Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • – die Gründung von Gesellschaften (GmbH, UG, etc.) sowie die diesbezüglichen Anmeldungen zum Handelsregister
  • – die Umwandlung und Umbenennung von Gesellschaften z.B. durch Verschmelzung oder Spaltung
  • – die Gründung von Vereinen und die Anmeldung zum Vereinsregister
  • – die Erstellung und Beurkundung von Immobilienkaufverträgen

 

Die Auflistung ist nicht abschließend, bei der obigen Aufstellung handelt es sich um wesentliche Tätigkeiten des Notars in Essen.

Wir sind Ihr Partner!

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Ihre Ansprechpartner für notarielle Angelegenheiten in Essen!
Harald Schneider

Harald Schneider

Rechtsanwalt und Notar