Zivilrecht in Essen
Überblick Zivilrecht in Essen:

Der Begriff des Zivilrechts erfasst jegliche Angelegenheiten, die das rechtliche Verhältnis zwischen Personen, seien es juristische Personen wie Vereine oder GmbHs oder natürliche Personen, regelt. Dabei begegnen sich die Beteiligten auf einer Stufe. Dies ist anders als z. B. im Verwaltungs- oder Strafrecht, bei dem der Staat dem Bürger oder dem Unternehmen gegenüber steht. Wesentliche Normen des Zivilrechtes finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Daneben bestehen weitere Gesetze, die das Rechtsverhältnis von bestimmten Lebensbereichen und Personengruppen regeln, wie z. B. das Handelsgesetzbuch oder Regelungen aus dem Arbeitsrecht, wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz. Es bestehen aus dem Bereich des Zivilrechts eine Vielzahl von Fachgebieten (z. B. Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Verkehrsrecht). Damit wird deutlich, dass die Nennung Zivilrecht einen Oberbegriff darstellt.

Das Zivilrecht beschäftigt sich dabei neben dem Recht der Schuldverhältnisse bei dem sich z. B. Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Auftragnehmer und Auftraggeber, Verkäufer und Käufer gegenüberstehen mit dem Deliktsrecht, bei dem es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verletzungshandlungen geht, ohne dass die Beteiligten durch ein Vertragsverhältnis verbunden sind oder waren.

Auch hier gilt für unsere Kanzlei der Grundsatz, dass es neben dem präzisen juristischen Handwerk im Rahmen einer anwaltlichen Beauftragung auch darum geht, praktische, wirtschaftlich sinnvolle und realistische Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam mit dem Mandanten umzusetzen.

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Harald Schneider

Harald Schneider

Rechtsanwalt und Notar

Urban Sprenger

Rechtsanwalt